Das Badfenster zur Straße, die Wohnung im Erdgeschoss, das Schlafzimmer unter dem Dach: Gerade Mieterinnen und Mieter wünschen sich oft Sichtschutz- oder Sonnenschutzfolie. Aber darf man einfach Folie auf die Fenster einer Mietwohnung kleben? Eine eigene gesetzliche Regel speziell für Fensterfolien gibt es nicht – es kommt auf ein paar Punkte an.
Innen kleben ist meist unproblematisch
Eine Folie, die innen ohne Bohren angebracht wird und sich wieder entfernen lässt, verändert die Wohnung nicht dauerhaft. Anders als bei Markisen oder verschraubtem Sonnenschutz ist in vielen Fällen keine Zustimmung nötig. Beim Auszug muss die Wohnung aber in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben werden – die Folie kommt also wieder ab, und Kleberreste müssen entfernt sein.
Sicherer Weg: Fragen Sie trotzdem kurz per E-Mail beim Vermieter oder der Hausverwaltung nach. Eine schriftliche Zustimmung erspart Diskussionen beim Auszug.
Wann Sie den Vermieter fragen sollten
- Außen verklebte Folie: Sie verändert das Erscheinungsbild der Fassade. Vermieter dürfen Veränderungen untersagen, die das einheitliche Bild des Hauses stören.
- Stark spiegelnde oder farbige Folien, die von außen deutlich auffallen.
- Große Flächen wie Balkontüren, Wintergärten oder Glasfassaden.
- Wenn der Mietvertrag bauliche Veränderungen oder Veränderungen an Fenstern regelt.
Das unterschätzte Risiko: das Glas
Die Fenster gehören dem Vermieter. Wird eine Isolierglasscheibe beschädigt, kann das teuer werden. Eine ungeeignete, stark absorbierende Folie – vor allem dunkle Sonnenschutzfolie auf der Südseite – kann die Scheibe so aufheizen, dass sie im ungünstigen Fall springt. Bei Sichtschutzfolie aus Milchglas ist das Risiko gering, bei Sonnenschutzfolie sollte das Glas vorher geprüft werden.
Achtung: Kleben Sie keine dunkle Sonnenschutzfolie auf beschichtetes Isolierglas, ohne die Verträglichkeit zu prüfen. Mehr dazu: Sonnenschutzfolie innen oder außen.
Welche Folie für Mieter?
- Bad, Erdgeschoss: Milchglasfolie innen – blickdicht Tag und Nacht, wieder entfernbar
- Dachgeschoss, Südfenster: helle, geprüfte Sonnenschutzfolie innen
- Haustür- oder Treppenhausverglasung: nur nach Absprache mit der Hausverwaltung
Checkliste vor dem Kleben
- Mietvertrag auf Regeln zu Veränderungen prüfen
- Bei Außenfolie oder auffälliger Optik: schriftliche Zustimmung einholen
- Glas prüfen lassen, besonders bei Sonnenschutzfolie
- Folie wählen, die sich wieder entfernen lässt
- Fotos vom Zustand vor dem Kleben machen
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Bauberatung. Quellen: § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters, Deutsches Mietrecht – Veränderungen am Fenster (Beispiel Fliegengitter).
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