Das Badfenster zur Straße, die Wohnung im Erdgeschoss, das Schlafzimmer unter dem Dach: Gerade Mieterinnen und Mieter wünschen sich oft Sichtschutz- oder Sonnenschutzfolie. Aber darf man einfach Folie auf die Fenster einer Mietwohnung kleben? Eine eigene gesetzliche Regel speziell für Fensterfolien gibt es nicht – es kommt auf ein paar Punkte an.

Innen kleben ist meist unproblematisch

Eine Folie, die innen ohne Bohren angebracht wird und sich wieder entfernen lässt, verändert die Wohnung nicht dauerhaft. Anders als bei Markisen oder verschraubtem Sonnenschutz ist in vielen Fällen keine Zustimmung nötig. Beim Auszug muss die Wohnung aber in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben werden – die Folie kommt also wieder ab, und Kleberreste müssen entfernt sein.

Sicherer Weg: Fragen Sie trotzdem kurz per E-Mail beim Vermieter oder der Hausverwaltung nach. Eine schriftliche Zustimmung erspart Diskussionen beim Auszug.

Wann Sie den Vermieter fragen sollten

Das unterschätzte Risiko: das Glas

Die Fenster gehören dem Vermieter. Wird eine Isolierglasscheibe beschädigt, kann das teuer werden. Eine ungeeignete, stark absorbierende Folie – vor allem dunkle Sonnenschutzfolie auf der Südseite – kann die Scheibe so aufheizen, dass sie im ungünstigen Fall springt. Bei Sichtschutzfolie aus Milchglas ist das Risiko gering, bei Sonnenschutzfolie sollte das Glas vorher geprüft werden.

Achtung: Kleben Sie keine dunkle Sonnenschutzfolie auf beschichtetes Isolierglas, ohne die Verträglichkeit zu prüfen. Mehr dazu: Sonnenschutzfolie innen oder außen.

Welche Folie für Mieter?

Checkliste vor dem Kleben

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Bauberatung. Quellen: § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters, Deutsches Mietrecht – Veränderungen am Fenster (Beispiel Fliegengitter).

Fensterfolie in Berlin

Sonnenschutz, Sichtschutz und Sicherheitsfolie – mit Glasprüfung und Montage.