Das Praxisschild ist für viele Patientinnen und Patienten der erste Kontakt mit Ihrer Praxis – noch vor der Website. Es soll gefunden werden, seriös wirken und den Regeln Ihrer Kammer entsprechen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was auf ein Praxisschild gehört, was nicht, welches Material sich bewährt hat und mit welchen Kosten Sie in Berlin rechnen sollten.

Kurz gesagt: Sachlich, gut lesbar, einheitlich mit Klingel- und Türschild – und vorab mit Vermieter und gegebenenfalls Bezirksamt abgestimmt.

Was auf das Praxisschild gehört

Für Ärztinnen und Ärzte regelt die Berufsordnung der Ärztekammer (§ 27), wie sie nach außen auftreten dürfen. Erlaubt sind sachliche, berufsbezogene Informationen. Üblich sind:

Für Zahnarztpraxen gelten die Regeln der Zahnärztekammer, für Physio-, Ergo- und Logopädiepraxen die allgemeinen Regeln des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts. Die Grundidee ist überall ähnlich: informieren, nicht anpreisen.

Was nicht auf das Schild gehört

Anpreisende, irreführende oder vergleichende Angaben sind nach der Berufsordnung nicht erlaubt. Dazu zählen Superlative wie „die beste Praxis in Kreuzberg“, Heilversprechen oder Preisaktionen. Auch das Heilmittelwerbegesetz verbietet Werbung, die einen Behandlungserfolg verspricht.

Häufiger Fehler: Zu viel Text. Eine Liste mit zwölf Behandlungsschwerpunkten liest auf dem Gehweg niemand – und sie wirkt schnell reklamehaft. Schwerpunkte gehören auf die Website.

Wie groß darf ein Praxisschild sein?

Feste Größenvorgaben gibt es nach Auskunft der Ärztekammern nicht mehr. Ein Schild darf aber nicht durch seine Größe oder Aufmachung reklamehaft wirken – das kann im Einzelfall unzulässig sein. Praktisch entscheidet die Lesbarkeit: Als Faustregel brauchen Sie pro Meter Leseabstand etwa 3–4 cm Buchstabenhöhe. Wer das Schild vom gegenüberliegenden Gehweg lesen soll, braucht also deutlich größere Schrift als ein Klingelschild.

Baurechtlich gilt in Berlin: Werbeanlagen bis 1 m² Ansichtsfläche sind verfahrensfrei, am eigenen Geschäft bis 2,5 m² (§ 61 BauO Bln). Größere Schilder, Ausleger über dem Gehweg oder Schilder an denkmalgeschützten Gebäuden sollten vorab mit dem Bezirksamt geklärt werden. Und: Für alles an der Fassade brauchen Sie meist die Zustimmung von Vermieter oder Hausverwaltung.

Welches Material eignet sich?

Wichtig ist, dass Praxisschild, Klingeltableau und Türschilder zusammenpassen. Ein einheitliches System wirkt deutlich professioneller als Schilder, die über Jahre einzeln dazugekommen sind.

Was kostet ein Praxisschild in Berlin?

Bei uns beginnt ein hochwertiges Praxisschild inklusive Gestaltung ab 390 € netto zzgl. 19 % MwSt. Tür- und Klingelschilder gibt es ab 69 € netto, Sprechzeiten als Folie auf der Glastür ab 149 € netto, Sichtschutzfolie für ein Fenster ab 190 € netto. Den Endpreis bestimmen Format, Material und Montageaufwand.

Paket-Tipp: Im Paket „Praxis-Start“ – Praxisschild, Türschild, Sprechzeiten am Fenster und eine Sichtschutzfolie – zahlen Sie ab 699 € netto statt 798 € einzeln.

Checkliste vor der Bestellung

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Quellen: Ärztekammer Berlin – Ankündigungsmöglichkeiten der Arztpraxis, Heilmittelwerbegesetz.

Praxisschild & Beschilderung anfragen

Praxisschild, Türschilder, Sichtschutz und Sprechzeiten am Fenster – Pakete ab 699 € netto.