Fahrschulen haben einen Vorteil, den kaum ein anderer Betrieb hat: Ihre Fahrzeuge sind stundenlang in der Stadt unterwegs, oft genau dort, wo die nächsten Kunden zur Schule gehen. Gleichzeitig gelten für Fahrschulen besondere Regeln – beim Schild auf dem Dach und bei Preisen. Hier, was wirkt und was Sie beachten sollten.
Was wirkt
1 Der Fahrschulwagen als Werbefläche
Logo und Name auf Türen und Seiten, Website oder QR-Code am Heck – mehr braucht es nicht. Ein einheitliches Design über alle Wagen macht die Fahrschule im Stadtbild wiedererkennbar.
2 Ein Schaufenster, das informiert
Klassen, Theoriezeiten und „Anmeldung hier“ auf der Scheibe beantworten die ersten Fragen schon vor der Tür. Wer vorbeigeht, soll in drei Sekunden wissen: Hier kann ich mich anmelden.
3 TikTok und Reels
Die Zielgruppe ist auf dem Handy. Kurze Videos mit Prüfungstipps, typischen Fehlern, Kreuzungen aus dem Prüfgebiet oder dem „Bestanden!“-Moment werden geteilt und gespeichert. Wichtig: Für Videos mit erkennbaren Fahrschülern brauchen Sie deren Einwilligung – bei Minderjährigen auch die der Eltern.
4 Ein Theorieraum, den man fotografiert
Eine Wandgrafik statt kahler Wand macht den Theorieraum zum Hintergrund für Fotos – und zur besten Werbung, wenn Fahrschüler ihn in ihren Stories zeigen.
5 Das Google-Profil
„Fahrschule in der Nähe“ ist eine der typischen lokalen Suchen. Aktuelle Fotos, Theoriezeiten und echte Bewertungen entscheiden mit, wo angerufen wird. Bitten Sie Fahrschüler nach der bestandenen Prüfung um eine Bewertung.
Was erlaubt ist
Das Schild „FAHRSCHULE“: Nach § 5 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz dürfen Ausbildungsfahrzeuge bei Ausbildungsfahrten ein Schild „FAHRSCHULE“ in roter Schrift auf weißem Grund führen – hinten, zusätzlich vorn oder quer auf dem Dach. Größe und Gestaltung sind festgelegt. Schilder mit zusätzlicher Aufschrift oder Gestaltungen, die mit dem Schild verwechselt werden können, sind im Straßenverkehr nicht erlaubt. Ihr Logo gehört also auf die Karosserie – nicht auf das Dachschild.
Preise: Nach § 32 Fahrlehrergesetz müssen Fahrschulen ihre Entgelte mit den Geschäftsbedingungen im Geschäftsraum aushängen – für jede Klasse unter anderem Grundbetrag, Fahrstunde, besondere Ausbildungsfahrten und Prüfungsvorstellung. Wer außerhalb der Geschäftsräume mit Preisen wirbt, muss dieselben Angaben machen.
Praxistipp: Auf dem Fahrzeug und auf Plakaten lieber ohne Preise werben und auf die Website verweisen. Dort können Sie den vollständigen Preisaushang übersichtlich zeigen.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Werbung mit Preisen im Zweifel prüfen.
Was kostet das?
Bei uns beginnt die Teilbeschriftung eines Fahrschulwagens ab 290 € netto zzgl. 19 % MwSt.; drei Fahrzeuge gibt es im Paket „Fahrschul-Flotte“ ab 790 € netto. Schaufensterbeschriftung beginnt ab 149 € netto, das Design für den Preisaushang ab 290 € netto. Social Media mit Reels und TikToks gibt es ab 490 € pro Monat netto.
Zusammenfassung: Die Checkliste
- Einheitliche Beschriftung aller Fahrschulwagen
- Logo auf die Karosserie, nicht aufs Dachschild
- Schaufenster mit Klassen, Theoriezeiten, Anmeldung
- Reels und TikToks – mit Einwilligung
- Theorieraum mit Wandgrafik
- Preisaushang vollständig nach § 32 FahrlG
- Außerhalb der Fahrschule ohne Preise werben
Quellen: § 5 DV-FahrlG, § 32 Fahrlehrergesetz.
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Fahrschulwagen, Schaufenster, Preisaushang und Social Media – Flottenpaket ab 790 € netto.