Käufer und Mieter finden Makler über Portale. Eigentümer dagegen – die eigentliche Kundschaft – wählen oft den Makler, dessen Namen sie schon kennen: vom Schild beim Nachbarn, vom Schaufenster im Kiez, vom Exposé, das ihnen jemand weitergeleitet hat. So nutzen Sie diese Flächen.

Die 6 Hebel

1 Das Objektschild als Akquise

Ein „Zu verkaufen“ oder „Zu vermieten“ mit Logo, Telefonnummer und QR-Code am Balkon oder Zaun bringt Interessenten – und zeigt jedem Nachbarn, wer hier verkauft. Wer selbst über einen Verkauf nachdenkt, merkt sich den Namen. Wichtig: nur mit Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft.

Praxistipp: Schilder in Serie bestellen und „Verkauft“ oder „Reserviert“ als Aufkleber nachrüsten. Ein verkauftes Objekt mit Ihrem Schild ist die beste Werbung.

2 Ein Schaufenster mit Wechselrahmen

Aktuelle Objekte in einheitlichen Rahmen, darüber ein klarer Schriftzug und die Öffnungszeiten: Das Schaufenster zeigt, dass bei Ihnen Markt passiert. Wechselrahmen sparen Zeit, wenn ein Objekt verkauft ist.

3 Ein Exposé, das man gern weiterleitet

Eigentümer vergleichen Makler auch an der Präsentation. Eine Exposé-Vorlage in Ihrem Design mit festen Plätzen für Fotos, Eckdaten, Lage und Pflichtangaben macht jedes Exposé schneller und einheitlicher.

4 Fotos, die verkaufen

Gute Bilder bringen mehr Anfragen auf den Portalen. Professionelle Innenaufnahmen, ein kurzer Videorundgang und – wo erlaubt – eine Drohnenaufnahme der Lage heben ein Objekt aus der Masse.

5 Social Media mit Stadtteil-Bezug

Reels von Objekten und Kiezen, kurze Marktupdates und Einblicke ins Team zeigen Eigentümern: Dieser Makler kennt die Gegend. Für Personen auf Fotos und Videos brauchen Sie deren Einwilligung.

6 Das Google-Profil

„Makler in der Nähe“ oder „Immobilie bewerten lassen“ sind typische lokale Suchen. Ein gepflegtes Profil mit Fotos, Öffnungszeiten und echten Bewertungen nach erfolgreichen Verkäufen entscheidet mit, wen Eigentümer anrufen.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Wird ein Objekt in kommerziellen Medien inseriert und liegt ein Energieausweis vor, muss die Anzeige nach § 87 Gebäudeenergiegesetz Pflichtangaben enthalten:

Die Angaben müssen in der Anzeige selbst stehen – ein Link allein reicht nicht. Planen Sie dafür in Exposé-Vorlage und Aushängen einen festen Platz ein.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Klären Sie im Zweifel, welche Ihrer Werbemittel als Immobilienanzeige gelten.

Was kostet das?

Bei uns beginnt ein Objektschild aus Alu-Dibond ab 149 € netto, eine Schaufensterbeschriftung ab 149 € netto und das Design einer Exposé-Vorlage ab 290 € netto – jeweils zzgl. 19 % MwSt. Im Paket „Makler-Start“ mit Schaufenster, drei Objektschildern und Visitenkarten zahlen Sie ab 699 € netto statt 786 € einzeln.

Zusammenfassung: Die Checkliste

Quelle: § 87 Gebäudeenergiegesetz.

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