Kosmetik, Nägel, Wimpern, Massage: Beauty wird über Bilder gebucht. Wer an Ihrem Studio vorbeigeht oder durch Instagram scrollt, entscheidet in Sekunden, ob er mehr wissen will. Diese sechs Ideen helfen, dass aus Aufmerksamkeit Termine werden – und am Ende steht, was Sie beim Heilmittelwerbegesetz beachten sollten.

Die 6 Ideen

1 Ein Schaufenster, das in drei Sekunden alles sagt

Name, die zwei, drei wichtigsten Leistungen und die Öffnungszeiten – mehr braucht es nicht. Folienschrift auf Glas wirkt hochwertig und lässt sich rückstandsfrei entfernen, wenn sich etwas ändert. Papieraushänge mit Klebeband wirken dagegen provisorisch.

2 Die Fotowand mit LED-Neon

Ein Schriftzug aus LED-Neon an der Wand – Ihr Name oder ein kurzer Spruch – ist der Ort, an dem Kundinnen nach der Behandlung ein Foto machen. Jede Story mit Ihrem Studio im Hintergrund ist Werbung, die Sie nichts kostet. Wichtig: Platz zum Davorstellen und gutes Licht.

Praxistipp: Kurze Sprüche funktionieren besser als lange. Zwei, drei Wörter sind auf Fotos lesbar – ein ganzer Satz nicht.

3 Reels von Atmosphäre und Ablauf

Sie müssen nicht jedes Ergebnis zeigen, um Termine zu bekommen. Gut funktionieren: der Weg von der Tür bis zur Liege, Hände bei der Arbeit, das fertige Studio am Morgen, kurze Erklärungen zu einer Behandlung. Regelmäßig posten ist wichtiger als perfekt.

4 Gutscheinkarten, die man gern verschenkt

Gutscheine bringen neue Kundinnen über bestehende. Eine hochwertig gestaltete Karte im Studio-Look wird eher gekauft als ein ausgedruckter Zettel – besonders vor Weihnachten, Muttertag und Valentinstag.

5 Sichtschutz, der zum Look passt

Behandlungsräume brauchen Privatsphäre. Milchglas- oder Dekorfolie mit Ihrem Logo oder einem Muster schützt vor Blicken und sieht von außen trotzdem einladend aus. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Sichtschutz.

6 Google-Profil und Bewertungen

Wer „Kosmetikstudio in der Nähe“ sucht, sieht zuerst die Karte. Ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil mit aktuellen Fotos, Öffnungszeiten und vielen ehrlichen Bewertungen ist oft die wichtigste Werbung überhaupt. Bitten Sie zufriedene Kundinnen direkt nach dem Termin um eine Bewertung.

Was rechtlich gilt

Vorher-nachher-Bilder: Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit ist Werbung mit Vorher-nachher-Darstellungen verboten (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass darunter auch ästhetische Unterspritzungen, etwa mit Hyaluron, fallen. Bieten Sie solche Behandlungen an, gehören Vorher-nachher-Bilder nicht in Ihre Werbung. Für andere Behandlungen kommt es auf den Einzelfall an.

Wirkversprechen: Formulierungen wie „garantiert faltenfrei“ oder Aussagen zur Heilung von Hautkrankheiten sind problematisch. Beschreiben Sie, was Sie tun – nicht, was es garantiert bewirkt.

Fotos von Kundinnen: Für Posts und Reels mit erkennbaren Personen brauchen Sie deren Einwilligung – am besten schriftlich, mit Angabe, wo das Bild erscheint.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie ästhetisch-medizinische Behandlungen anbieten, lassen Sie Ihre Werbung im Zweifel rechtlich prüfen.

Was kostet das?

Bei uns beginnt eine Schaufensterbeschriftung mit Logo, Leistungen und Öffnungszeiten ab 149 € netto, ein LED-Neon-Schriftzug für innen inklusive Entwurf ab 249 € netto und Sichtschutzfolie für einen Behandlungsraum ab 190 € netto – jeweils zzgl. 19 % MwSt. Im Paket „Studio-Start“ zahlen Sie für alle drei ab 529 € netto statt 588 € einzeln. Social Media mit Posts und Reels gibt es ab 490 € pro Monat netto.

Zusammenfassung: Die Checkliste

Quelle: § 11 Heilmittelwerbegesetz.

Werbung für Ihr Studio

Schaufenster, LED-Neon, Sichtschutz, Preisliste und Social Media – Pakete ab 529 € netto.