Ganzglastüren und Glaswände sehen gut aus – bis jemand dagegenläuft. Deshalb müssen durchsichtige Glasflächen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen gekennzeichnet sein. Das geht mit einfachen Streifen, aber genauso gut mit Ihrem Logo oder einem Muster, das zum Raum passt.

Was die Arbeitsstättenregel verlangt

Die ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ verlangt, dass durchsichtige, nicht strukturierte Flächen in der Nähe von Arbeitsplätzen und im Bereich von Verkehrswegen in Augenhöhe gekennzeichnet sind. Geeignet sind zum Beispiel ausreichend große Bildzeichen, Symbole, farbige Tönungen oder Klebefolien. Wichtig: Die Kennzeichnung muss sich je nach Beleuchtung und Hintergrund gut erkennbar abheben – und auch für Beschäftigte im Rollstuhl oder kleinwüchsige Personen aus ihrer Augenhöhe erkennbar sein.

Faustregel: Eine Markierung, die man nur sieht, wenn man sie sucht, reicht nicht. Sie muss auch im Vorbeigehen und bei Gegenlicht auffallen.

Welche Höhe? Die Werte aus DIN 18040-1

Für öffentlich zugängliche Gebäude beschreibt die Norm zum barrierefreien Bauen DIN 18040-1 Sicherheitsmarkierungen genauer. Sie gelten für Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen. Die Markierungen sollen:

Auch wenn Ihr Gebäude nicht öffentlich zugänglich ist, sind diese Werte eine gute Orientierung – die untere Markierung sehen Kinder und Menschen im Rollstuhl, die obere Erwachsene im Gehen.

Markierung, die gut aussieht

1 Milchglas-Streifen

Dezent und zeitlos: zwei mattierte Streifen in den richtigen Höhen. Für einen ausreichenden Kontrast vor hellem Hintergrund kann eine Kombination mit dunkleren Elementen nötig sein.

2 Logo oder Schriftzug

Ihr Logo, Ihr Name oder ein Claim als Folie – Markierung und Branding in einem. Laut ift Rosenheim lässt sich der nötige Wechselkontrast auch mit Schriftzügen, Piktogrammen oder Logos erreichen.

3 Punkte, Linien, Muster

Geometrische Muster wirken modern und lassen sich auf die Inneneinrichtung abstimmen.

Markierung ist kein Splitterschutz. Je nach Lage verlangt die ASR A1.6 zusätzlich bruchsicheres Glas oder eine Abschirmung, etwa an Treppen oder bei viel Betrieb. Mehr dazu: Splitterschutz oder Einbruchschutz?

Checkliste

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Bauberatung. Quellen: ASR A1.6 (BGN-Vorschriftenportal), Bayerisches Bauministerium – Planungsgrundlagen DIN 18040, ift Rosenheim – Visuelle Barrierefreiheit an Türen.

Glasmarkierung nach Maß

Streifen, Punkte oder Ihr Logo – geplant, geplottet und auf Glastüren und -wände montiert.