Das Kanzleischild ist das erste, was Mandanten von Ihrer Kanzlei sehen – oft in einer angespannten Situation. Es soll Vertrauen schaffen, gut lesbar sein und dem Berufsrecht entsprechen. Hier die wichtigsten Punkte.
Kurz gesagt: Sachlich, hochwertig, einheitlich mit Klingel- und Türschildern – und Sichtschutz für Besprechungsräume nicht vergessen.
Was das Berufsrecht verlangt
Rechtsanwälte dürfen nur werben, soweit die Werbung über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist (§ 43b BRAO). Für Steuerberater gilt das nahezu wortgleich (§ 57a StBerG). Der Bundesgerichtshof legt diese Regeln inzwischen eher großzügig aus – reißerische Gestaltung, Superlative oder Erfolgsversprechen sind aber weiterhin tabu.
Was auf das Schild gehört
- Namen der Berufsträger
- Berufsbezeichnung (Rechtsanwalt, Steuerberater …)
- Zutreffende Fachanwaltsbezeichnungen – sie werden von der Rechtsanwaltskammer verliehen
- Tätigkeitsschwerpunkte, wenn sie zutreffen
- Etage bzw. Zugang und Kontakt
Häufiger Fehler: Zu viele Schwerpunkte auf einem kleinen Schild. Was man vom Gehweg nicht lesen kann, gehört auf die Website – nicht auf das Schild.
Welches Material wirkt?
- Gravierter Edelstahl oder Messing – zeitlos und praktisch unbegrenzt haltbar.
- Acrylglas mit Abstandshaltern – modern, hochwertig, rückseitig bedruckt.
- Alu-Dibond – günstiger, wetterfest, gut für größere Formate.
Entscheidend ist ein einheitliches System: Kanzleischild, Klingeltableau, Etagen- und Türschilder sollten zusammenpassen – und zum Briefbogen.
Sichtschutz für Besprechungsräume
Liegen Besprechungsräume zur Straße, sollten Mandanten nicht gesehen werden. Vollflächige Milchglas- oder Sandstrahlfolie lässt Licht herein und schützt auch abends. Loch- und Spiegelfolie sind hier weniger geeignet: Bei Licht im Raum sieht man von außen hinein.
Genehmigung und Vermieter
Werbeanlagen bis 1 m² Ansichtsfläche sind in Berlin verfahrensfrei, am eigenen Geschäft bis 2,5 m² (§ 61 BauO Bln). Für alles an der Fassade brauchen Sie meist die Zustimmung von Vermieter oder Hausverwaltung.
Was kostet ein Kanzleischild?
Bei uns beginnt ein hochwertiges Kanzleischild inklusive Gestaltung ab 390 € netto zzgl. 19 % MwSt., Tür- und Klingelschilder ab 69 € netto, Sichtschutzfolie ab 190 € netto. Im Paket „Kanzlei-Start“ zahlen Sie ab 749 € netto statt 839 € einzeln. Gravierte Edelstahl- und Messingschilder kalkulieren wir nach Format.
Zusammenfassung
- Sachlich informieren, keine Superlative
- Nur zutreffende Bezeichnungen und Schwerpunkte
- Hochwertiges Material, gut lesbar
- Einheitlich mit Klingel-, Tür- und Briefbogen-Design
- Vollflächiger Sichtschutz für Besprechungsräume
- Zustimmung des Vermieters einholen
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Quellen: § 43b BRAO, § 57a StBerG.
Kanzleischild & Kanzleiauftritt
Kanzleischild, Türschild, Sichtschutz und Visitenkarten – Pakete ab 749 € netto.