Die Telefonnummer groß auf der Heckscheibe, das Logo auf der Seitenscheibe: Viele Betriebe möchten die Glasflächen ihres Firmenwagens mitnutzen. Das geht – aber nicht überall. Scheiben gehören zur Verkehrssicherheit, und dafür gibt es klare Regeln.
Die Grundregel: Der Fahrer muss genug sehen
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt wird (§ 23 Abs. 1 StVO). Das Fahrzeug selbst muss dem Fahrer ein ausreichendes Sichtfeld bieten – bei jedem Wetter (§ 35b Abs. 2 StVZO). Alles, was auf Scheiben geklebt wird, muss sich daran messen lassen.
Frontscheibe und vordere Seitenscheiben: keine Werbung
Auf die Frontscheibe und die Scheiben von Fahrer- und Beifahrertür gehört keine Werbefolie. Dort braucht der Fahrer freie Sicht nach vorn und zur Seite, auch auf die Außenspiegel. Erlaubt ist nur, was vorgeschrieben oder ausdrücklich zugelassen ist – etwa Plaketten.
Heckscheibe und hintere Seitenscheiben
Hier ist Werbung möglich, meist mit Lochfolie (One-Way-Vision): Von außen sieht man das Motiv, von innen schaut man durch die Löcher hindurch. Zwei Voraussetzungen sind wichtig:
- Zugelassene Folie: Folien für Fahrzeugscheiben brauchen eine Allgemeine Bauartgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts (§ 22a StVZO). Achten Sie auf das Prüfzeichen und fragen Sie, ob der Nachweis im Fahrzeug mitgeführt werden muss – das steht häufig in der Genehmigung.
- Zwei Außenspiegel: Ist die Sicht nach hinten durch die Heckscheibe eingeschränkt, braucht das Fahrzeug Außenspiegel auf beiden Seiten (§ 56 StVZO). Bei Transportern ist das ohnehin Standard, bei Pkw prüfen.
Gut zu wissen: Bei Dunkelheit und Regen sieht man durch Lochfolie schlechter als durch klares Glas. Für Fahrzeuge, die viel im Dunkeln rückwärts rangieren, ist eine Rückfahrkamera eine sinnvolle Ergänzung.
Was immer frei bleibt
- Kennzeichen, Leuchten, Blinker und Rückstrahler – nichts davon wird überklebt.
- Der Wischbereich der Heckscheibe, wenn dort klare Sicht nötig ist.
- Hinweise und Plaketten, die vorgeschrieben sind.
Oft die bessere Lösung: die Karosserie
Telefonnummer und Website wirken auf der lackierten Heckklappe oder unter der Scheibe genauso gut – ohne Zulassungsfragen und ohne Einschränkung der Sicht. Auf der Scheibe lohnt sich Werbung vor allem, wenn das Heck sonst kaum Fläche bietet, etwa beim Kombi mit großer Heckscheibe.
Tipp: Kontrast schlägt Größe. Weiße Schrift auf dunkler Lochfolie oder dunkle Schrift auf hellem Lack – Hauptsache, die Nummer ist im Vorbeifahren lesbar.
Checkliste
- Front und vordere Seitenscheiben frei lassen.
- Für Heck und hintere Seitenscheiben Lochfolie mit Bauartgenehmigung wählen.
- Zwei Außenspiegel prüfen, bei Bedarf Rückfahrkamera.
- Kennzeichen, Leuchten und Plaketten frei lassen.
- Bei Leasing: Rückgabebedingungen vorher lesen.
- Im Zweifel bei einer Prüforganisation oder der Zulassungsstelle nachfragen.
Fahrzeugbeschriftung aus Berlin
Wir planen Ihre Beschriftung so, dass sie wirkt und zugelassen bleibt – Festpreis nach Fotos, Montage in Berlin und mit unserem Team in NRW.
Weiter: Fahrzeugbeschriftung Berlin · Fahrzeugbeschriftung NRW · LKW-Beschriftung
Quellen
- § 23 StVO – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
- § 35b StVZO – Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge
- § 22a StVZO – Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
- § 56 StVZO – Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde. Für Ihr Fahrzeug fragen Sie im Zweifel eine Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA) oder die Zulassungsstelle. Stand: November 2026.