Die Telefonnummer groß auf der Heckscheibe, das Logo auf der Seitenscheibe: Viele Betriebe möchten die Glasflächen ihres Firmenwagens mitnutzen. Das geht – aber nicht überall. Scheiben gehören zur Verkehrssicherheit, und dafür gibt es klare Regeln.

Grafik eines weißen Transporters mit Logo-Beschriftung an Seite und Front
Die Karosserie ist die beste Werbefläche – bei den Scheiben gelten eigene Regeln.

Die Grundregel: Der Fahrer muss genug sehen

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt wird (§ 23 Abs. 1 StVO). Das Fahrzeug selbst muss dem Fahrer ein ausreichendes Sichtfeld bieten – bei jedem Wetter (§ 35b Abs. 2 StVZO). Alles, was auf Scheiben geklebt wird, muss sich daran messen lassen.

Frontscheibe und vordere Seitenscheiben: keine Werbung

Auf die Frontscheibe und die Scheiben von Fahrer- und Beifahrertür gehört keine Werbefolie. Dort braucht der Fahrer freie Sicht nach vorn und zur Seite, auch auf die Außenspiegel. Erlaubt ist nur, was vorgeschrieben oder ausdrücklich zugelassen ist – etwa Plaketten.

Heckscheibe und hintere Seitenscheiben

Hier ist Werbung möglich, meist mit Lochfolie (One-Way-Vision): Von außen sieht man das Motiv, von innen schaut man durch die Löcher hindurch. Zwei Voraussetzungen sind wichtig:

Gut zu wissen: Bei Dunkelheit und Regen sieht man durch Lochfolie schlechter als durch klares Glas. Für Fahrzeuge, die viel im Dunkeln rückwärts rangieren, ist eine Rückfahrkamera eine sinnvolle Ergänzung.

Was immer frei bleibt

Oft die bessere Lösung: die Karosserie

Telefonnummer und Website wirken auf der lackierten Heckklappe oder unter der Scheibe genauso gut – ohne Zulassungsfragen und ohne Einschränkung der Sicht. Auf der Scheibe lohnt sich Werbung vor allem, wenn das Heck sonst kaum Fläche bietet, etwa beim Kombi mit großer Heckscheibe.

Tipp: Kontrast schlägt Größe. Weiße Schrift auf dunkler Lochfolie oder dunkle Schrift auf hellem Lack – Hauptsache, die Nummer ist im Vorbeifahren lesbar.

Checkliste

  1. Front und vordere Seitenscheiben frei lassen.
  2. Für Heck und hintere Seitenscheiben Lochfolie mit Bauartgenehmigung wählen.
  3. Zwei Außenspiegel prüfen, bei Bedarf Rückfahrkamera.
  4. Kennzeichen, Leuchten und Plaketten frei lassen.
  5. Bei Leasing: Rückgabebedingungen vorher lesen.
  6. Im Zweifel bei einer Prüforganisation oder der Zulassungsstelle nachfragen.

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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde. Für Ihr Fahrzeug fragen Sie im Zweifel eine Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA) oder die Zulassungsstelle. Stand: November 2026.