Für ein Schild an der Fassade gibt es zwei getrennte Fragen: Erlaubt es das Bauamt – und erlaubt es der Eigentümer des Hauses? Wer nur die erste klärt, riskiert Streit und im schlimmsten Fall den Abbau. Hier ein Überblick für Gewerbemieter.

Firmenschild an einer Hausfassade
Vor dem Schild steht oft eine Frage an den Vermieter.

Zwei getrennte Fragen

Die Baugenehmigung regelt, ob die Werbeanlage öffentlich-rechtlich zulässig ist. Die Zustimmung des Eigentümers regelt, ob Sie an seinem Haus bauen dürfen. Das eine ersetzt das andere nicht.

Was der Gewerbemietvertrag regeln sollte

Steht im Vertrag eine abschließende Regelung zur Werbung, gilt sie. Fehlt eine Regelung, kommt es auf den Einzelfall an – Fachbeiträge verweisen dann auf das, was am Ort üblich ist. Werbung, die den Charakter des Hauses verunstaltet, muss ein Vermieter nicht dulden.

Eigentümergemeinschaft (WEG)

Gehört das Haus einer Eigentümergemeinschaft, ist ein Schild an der Fassade meist eine bauliche Veränderung, über die die Gemeinschaft beschließt (§ 20 WEG). Fragen Sie früh über die Hausverwaltung an – Beschlüsse brauchen Zeit bis zur nächsten Versammlung.

So fragen Sie an

Schicken Sie dem Vermieter oder der Hausverwaltung eine kurze Anfrage mit:

Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben.

Checkliste: Mietvertrag gelesen · Zustimmung des Vermieters bzw. WEG schriftlich · Genehmigung geklärt · Rückbau geregelt · Stromanschluss geklärt.

Schild mit Visualisierung

Wir erstellen Ihnen eine Visualisierung für die Anfrage beim Vermieter und prüfen die Genehmigung mit.

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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde. Stand: November 2026.