Der Mietvertrag ist unterschrieben, der Eröffnungstermin steht – und dann fällt auf, dass das Schild noch fehlt. Die meisten Verzögerungen bei Neueröffnungen entstehen bei Genehmigung und Lieferzeit. Planen Sie deshalb rückwärts: vom Eröffnungstag zum ersten Entwurf.
Rückwärts planen
- Eröffnungstag: Schild hängt, Schaufenster beklebt, Öffnungszeiten an der Tür, Preise ausgehängt, Google-Profil aktiv.
- Eine Woche vorher: Schaufensterfolie und Öffnungszeiten montieren, Flyer und Plakate drucken.
- Mehrere Wochen vorher: Schild bzw. Leuchtreklame freigeben. Bei uns rechnen Sie bei Schildern und Leuchtreklame mit rund 3 Wochen nach Freigabe und Anzahlung.
- Noch früher: klären, ob eine Genehmigung nötig ist, und den Vermieter fragen.
Genehmigung: verfahrensfrei oder Antrag?
In Berlin sind Werbeanlagen bis 1 m² Ansichtsfläche verfahrensfrei, an der Stätte der Leistung – also am eigenen Geschäft – bis 2,5 m² (§ 61 Abs. 1 BauO Bln). Größere Anlagen brauchen eine Genehmigung beim Bezirksamt; dafür werden unter anderem eine Zeichnung mit Maßen und ein Lageplan verlangt. Die Gewerbeanmeldung ersetzt keine Baugenehmigung. Mehr dazu im Ratgeber Außenwerbung in Berlin.
Vermieter fragen
Unabhängig vom Bauamt muss meist auch der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Klären Sie Größe, Position, Beleuchtung und den Rückbau beim Auszug schriftlich. Siehe Werbeschild am gemieteten Laden.
Schaufenster: Öffnungszeiten und „Bald eröffnet“
Während des Umbaus wirbt das Schaufenster schon: Eine Folie mit „Bald eröffnet“, Logo und Eröffnungsdatum macht neugierig und verdeckt die Baustelle. Zur Eröffnung kommen Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Ihr Angebot dazu – siehe Schaufensterbeschriftung Berlin.
Preisaushang nicht vergessen
Gaststätten müssen ein Preisverzeichnis neben dem Eingang aushängen (§ 13 Preisangabenverordnung). Auch viele Dienstleister wie Friseure brauchen ein Preisverzeichnis im Geschäft. Preise für Privatkunden immer inklusive Mehrwertsteuer angeben.
Kundenstopper und Gehweg
Ein Aufsteller auf dem Gehweg braucht eine Sondernutzungserlaubnis – in Berlin vom Bezirksamt, in Hamburg sind Kundenstopper meist gar nicht erlaubt. Details: Kundenstopper: Erlaubnis.
Google-Profil vor der Eröffnung
Legen Sie Ihr kostenloses Google-Unternehmensprofil rechtzeitig an – mit Öffnungszeiten, Fotos und Eröffnungsdatum. Vorsicht vor Anrufen, die dafür Geld verlangen: Google-Profil: Abzocke erkennen.
Muss der Firmenname außen dran?
Ein häufiger Irrtum: Die frühere Pflicht, Namen und Anschrift am Laden anzubringen (§ 15a Gewerbeordnung), wurde 2009 aufgehoben. Ein Schild ist also keine Pflicht – aber die beste Werbung, die Sie haben.
Kurz-Checkliste: Genehmigung geklärt · Vermieter zugestimmt · Schild freigegeben · Schaufenster „Bald eröffnet“ · Öffnungszeiten an der Tür · Preisaushang · Flyer gedruckt · Google-Profil angelegt.
Alles für Ihre Eröffnung
Schild, Leuchtreklame, Schaufenster, Flyer und Google-Profil aus einer Hand – mit einem Ansprechpartner in Berlin.
Weiter: Schilder Berlin · Schaufenster · Druckerei
Quellen
- § 61 BauO Bln – Verfahrensfreie Bauvorhaben
- service.berlin.de – Genehmigung Werbeanlage
- § 13 PAngV – Gaststätten, Beherbergungsbetriebe
- IT-Recht Kanzlei – Pflichtangaben am Ladengeschäft
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde. Stand: November 2026.