Ein Flyer mit einem Foto aus dem Internet, ein Logo, das einer bekannten Marke ähnelt, ein Preisschild ohne Mehrwertsteuer: Solche Kleinigkeiten führen bei kleinen Betrieben immer wieder zu Abmahnungen – und die kosten schnell mehr als die ganze Werbung. Hier die häufigsten Fallen und wie Sie sie vermeiden.

Gestaltung von Logo und Werbemitteln am Bildschirm
Die meisten teuren Fehler passieren, bevor gedruckt wird.

1. Fotos ohne Lizenz

Ein Bild aus der Google-Suche ist nicht frei. Wer fremde Fotos ohne Erlaubnis auf Website, Flyer oder Fahrzeug nutzt, verletzt das Urheberrecht (§ 97 UrhG). Laut Fachkanzleien verlangen Rechteinhaber oft Lizenzgebühr, Anwaltskosten und eine Unterlassungserklärung – Gerichte setzen für einfache Fotos zwar teils deutlich weniger an, der Ärger bleibt aber.

2. Name oder Logo ähnelt einer Marke

Ein neuer Firmenname oder ein Logo kann eine eingetragene Marke verletzen – dann müssen Schild, Fahrzeugbeschriftung und Website im schlimmsten Fall neu. Laut Fachkanzleien liegen die Anwaltskosten einer Markenabmahnung häufig im vierstelligen Bereich. Prüfen Sie deshalb vor Logo und Schild die Register beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim EUIPO. Auch fremde Logos – etwa von Getränkemarken – gehören nur mit Erlaubnis auf Ihre Werbung.

3. Preise ohne Mehrwertsteuer

Wer Privatkunden Preise nennt – im Schaufenster, auf dem Aufsteller oder der Website –, muss den Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer angeben (§ 3 Preisangabenverordnung). Ein Nettopreis mit „zzgl. MwSt.“ reicht gegenüber Verbrauchern nicht. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden häufig von Mitbewerbern abgemahnt.

4. „Testsieger“, Siegel und Garantien

Wer mit einem Testergebnis wirbt, muss angeben, wo der Test zu finden ist – sonst ist die Werbung irreführend (BGH, I ZR 134/20). Wer mit einer Garantie wirbt, muss deren Bedingungen klar nennen (§ 479 BGB). Im Zweifel lieber sachlich beschreiben, was Sie tun.

5. Branchenbuch- und Formularfallen

„Bitte prüfen Sie Ihren Eintrag“ – solche Schreiben sehen aus wie Behördenpost oder kostenlose Aktualisierungen. Wer unterschreibt, schließt oft einen teuren Vertrag über mehrere Jahre ab. Die IHKs warnen regelmäßig davor und nennen Beträge von mehreren hundert bis über tausend Euro im Jahr. Lesen Sie das Kleingedruckte und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht bestellt haben.

6. Werbe-E-Mails ohne Einwilligung

Werbung per E-Mail braucht die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers – auch gegenüber anderen Firmen (§ 7 UWG). Für neue Kunden sind Briefe per Post, gute Schaufenster und eine sichtbare Website die sichere Wahl.

7. Kein oder falsches Impressum

Geschäftliche Websites und Social-Media-Profile brauchen ein Impressum (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz). Ein fehlendes Impressum ist einer der häufigsten Abmahngründe.

So helfen wir: Wir gestalten Logos, Flyer und Schilder mit eigenen oder lizenzierten Bildern, achten auf Preisangaben auf Ihren Werbemitteln und prüfen Ihre Druckdaten kostenlos mit dem Druckdaten-Check. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall übernimmt Ihr Anwalt oder Ihre Kammer.

Werbung ohne Ärger

Logo, Flyer, Schild oder Website – wir gestalten mit eigenen oder lizenzierten Bildern und klaren Preisangaben.

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