Kostenloses Werkzeug · Genehmigung

Genehmigungs- Check

Braucht Ihr Schild, Ihre Leuchtreklame oder Ihr Kundenstopper eine Genehmigung? Acht kurze Fragen – und Sie wissen, woran Sie sind: verfahrensfrei, Antrag beim Bauamt oder Erlaubnis für den Gehweg. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Berlin · NRW · Hamburg · Brandenburg · mit Quellen · keine Anmeldung
Fassade mit Werbeschildern und Leuchtreklame – Beispiel für Außenwerbung
8 kurze FragenBerlin, NRW, HamburgMit Paragraf und QuelleWir klären den Rest
Jetzt prüfen

Brauche ich eine Genehmigung?

Beantworten Sie die Fragen – das Ergebnis erscheint sofort darunter. Es ist eine erste Einordnung, keine Rechtsberatung.

1Wo ist Ihr Geschäft?
2Was planen Sie?
3Wie groß ist die Ansichtsfläche?

Breite × Höhe der Werbefläche. Mehrere Schilder nebeneinander zählen zusammen.

4Wirbt es für Ihr eigenes Geschäft am selben Ort?
5Wie lange hängt es?
6Denkmal oder Altstadt-Satzung?
7Ist das Gebäude gemietet?
8Soll es leuchten?
Warum vorher prüfen

Teuer wird es nach der Montage

Fehlt eine nötige Genehmigung, kann das Amt den Abbau verlangen – dann ist das Schild schon bezahlt.

1

Abbau auf eigene Kosten

Ohne nötige Genehmigung kann die Bauaufsicht die Beseitigung anordnen. Die Bauordnungen erlauben zusätzlich Bußgelder, in Berlin und NRW bis 500.000 €.

2

Zwei Ämter, zwei Fragen

Das Bauamt prüft die Werbeanlage, die Stadt den Gehweg. Ein Ausleger oder Kundenstopper braucht oft beides.

3

Denkmal und Satzung

In Altstadt- und Denkmalbereichen gelten strengere Regeln – auch für kleine Schilder.

4

Vermieter nicht vergessen

Unabhängig vom Amt braucht es meist die Zustimmung des Eigentümers.

Regeln je Region

Die Regeln auf einen Blick

Stand November 2026. Maßgeblich ist immer die Auskunft der zuständigen Behörde.

Genehmigungs-Check – Folienarten
RegionVerfahrensfrei (Bauordnung)Gut zu wissen
Berlinbis 1 m² Ansichtsfläche, am eigenen Geschäft bis 2,5 m² (§ 61 Abs. 1 BauO Bln)größer: Antrag beim Bezirksamt, meist vereinfachtes Verfahren; Gerüst- und Bauzaunwerbung nicht verfahrensfrei
NRWbis 1 m² (§ 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW); vorübergehend bis 2 MonateFlächen nebeneinander werden zusammengerechnet; Gestaltungssatzungen der Städte beachten
Hamburgbis 1 m² (Anlage 2 HBauO)sonst meist Baugenehmigung beim Bezirksamt; Kundenstopper grundsätzlich nicht gestattet
Brandenburgvorübergehend bis 2 Monate (§ 61 BbgBO)für dauerhafte Anlagen beim Bauamt der Stadt nachfragen
Gehweg (überall)–Kundenstopper, Warenauslage und Ausleger brauchen eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt

Denkmalschutz gilt zusätzlich: Am Denkmal braucht auch eine sonst verfahrensfreie Werbeanlage meist eine denkmalrechtliche Genehmigung. Details in den Ratgebern Außenwerbung Berlin, Hamburg und Kundenstopper.

Preise

Was kostet die Prüfung?

Der Check ist kostenlos. Bei jedem Angebot für ein Schild oder eine Leuchtreklame prüfen wir außerdem, ob an Ihrem Standort eine Genehmigung nötig ist. Auf Wunsch bereiten wir die Antragsunterlagen vor – was das kostet, steht dann im Angebot. Die Gebühren des Amts richten sich nach dessen Gebührenordnung.

Quellen

Worauf der Check beruht

Der Check ordnet Ihre Angaben nach den Bauordnungen und den Hinweisen der Städte ein (Stand November 2026). Er ersetzt keine Auskunft der Behörde und keine Rechtsberatung: Gestaltungssatzungen, Bebauungspläne oder Besonderheiten am Gebäude kann er nicht kennen.

Ablauf

So läuft es ab

1

Fragen beantworten

Region, Art, Größe und Gebäude – das Ergebnis erscheint sofort.

2

Ergebnis lesen

Verfahrensfrei, Antrag oder Gehweg-Erlaubnis – mit Paragraf und Link zum passenden Ratgeber.

3

Mit uns klären

Schicken Sie uns Ihr Ergebnis und ein Foto – wir prüfen den Standort und machen ein Angebot.

4

Umsetzen

Nach Freigabe fertigen und montieren wir – bei Bedarf mit Genehmigung.

Häufige Fragen

Genehmigung – Fragen & Antworten

Nein. Er ist eine erste Einordnung nach den Bauordnungen und Hinweisen der Städte (Stand November 2026). Verbindlich ist die Auskunft der Bauaufsicht bzw. des Bezirksamts.

Die Fläche, die man von vorn sieht – Breite mal Höhe der Werbeanlage. In NRW werden mehrere Flächen nebeneinander zusammengerechnet.

Werbung für das eigene Geschäft am selben Ort, etwa der Schriftzug über Ihrem Laden. In Berlin ist sie bis 2,5 m² verfahrensfrei.

Auf dem öffentlichen Gehweg ja – eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. In Hamburg sind Kundenstopper laut Stadt grundsätzlich nicht gestattet.

Die Behörde kann einen nachträglichen Antrag oder den Abbau verlangen; zusätzlich sind Bußgelder möglich. Am teuersten ist meist der Abbau eines bezahlten Schilds.

Ja, auf Wunsch. Wir prüfen bei jedem Angebot, ob eine Genehmigung nötig ist, und bereiten die Unterlagen vor.

Anfrage

Genehmigung mit uns klären

Schicken Sie uns Ihr Ergebnis und ein Foto – wir prüfen die Genehmigung für Ihren Standort und machen Ihnen ein Angebot.

Ein Foto der Fassade hilft uns, die Lage einzuschätzen.

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