Genehmigungs- Check
Braucht Ihr Schild, Ihre Leuchtreklame oder Ihr Kundenstopper eine Genehmigung? Acht kurze Fragen – und Sie wissen, woran Sie sind: verfahrensfrei, Antrag beim Bauamt oder Erlaubnis für den Gehweg. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Brauche ich eine Genehmigung?
Beantworten Sie die Fragen – das Ergebnis erscheint sofort darunter. Es ist eine erste Einordnung, keine Rechtsberatung.
Teuer wird es nach der Montage
Fehlt eine nötige Genehmigung, kann das Amt den Abbau verlangen – dann ist das Schild schon bezahlt.
Abbau auf eigene Kosten
Ohne nötige Genehmigung kann die Bauaufsicht die Beseitigung anordnen. Die Bauordnungen erlauben zusätzlich Bußgelder, in Berlin und NRW bis 500.000 €.
Zwei Ämter, zwei Fragen
Das Bauamt prüft die Werbeanlage, die Stadt den Gehweg. Ein Ausleger oder Kundenstopper braucht oft beides.
Denkmal und Satzung
In Altstadt- und Denkmalbereichen gelten strengere Regeln – auch für kleine Schilder.
Vermieter nicht vergessen
Unabhängig vom Amt braucht es meist die Zustimmung des Eigentümers.
Die Regeln auf einen Blick
Stand November 2026. Maßgeblich ist immer die Auskunft der zuständigen Behörde.
| Region | Verfahrensfrei (Bauordnung) | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Berlin | bis 1 m² Ansichtsfläche, am eigenen Geschäft bis 2,5 m² (§ 61 Abs. 1 BauO Bln) | größer: Antrag beim Bezirksamt, meist vereinfachtes Verfahren; Gerüst- und Bauzaunwerbung nicht verfahrensfrei |
| NRW | bis 1 m² (§ 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW); vorübergehend bis 2 Monate | Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet; Gestaltungssatzungen der Städte beachten |
| Hamburg | bis 1 m² (Anlage 2 HBauO) | sonst meist Baugenehmigung beim Bezirksamt; Kundenstopper grundsätzlich nicht gestattet |
| Brandenburg | vorübergehend bis 2 Monate (§ 61 BbgBO) | für dauerhafte Anlagen beim Bauamt der Stadt nachfragen |
| Gehweg (überall) | – | Kundenstopper, Warenauslage und Ausleger brauchen eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt |
Denkmalschutz gilt zusätzlich: Am Denkmal braucht auch eine sonst verfahrensfreie Werbeanlage meist eine denkmalrechtliche Genehmigung. Details in den Ratgebern Außenwerbung Berlin, Hamburg und Kundenstopper.
Wir kümmern uns um den Rest
Von der Prüfung bis zur Montage – mit einem Ansprechpartner.
Schilder
Firmen-, Praxis- und Türschilder – mit Prüfung der Genehmigung.
Leuchtreklame
Leuchtbuchstaben und Leuchtkästen, Bau durch eingetragene Partnerbetriebe.
Schaufenster
Beschriftung und Folien – oft die Alternative zum Kundenstopper.
Bauzaunbanner
Banner für Baustelle und Gerüst – mit Hinweis auf die Regeln vor Ort.
Was kostet die Prüfung?
Der Check ist kostenlos. Bei jedem Angebot für ein Schild oder eine Leuchtreklame prüfen wir außerdem, ob an Ihrem Standort eine Genehmigung nötig ist. Auf Wunsch bereiten wir die Antragsunterlagen vor – was das kostet, steht dann im Angebot. Die Gebühren des Amts richten sich nach dessen Gebührenordnung.
Worauf der Check beruht
Der Check ordnet Ihre Angaben nach den Bauordnungen und den Hinweisen der Städte ein (Stand November 2026). Er ersetzt keine Auskunft der Behörde und keine Rechtsberatung: Gestaltungssatzungen, Bebauungspläne oder Besonderheiten am Gebäude kann er nicht kennen.
So läuft es ab
Fragen beantworten
Region, Art, Größe und Gebäude – das Ergebnis erscheint sofort.
Ergebnis lesen
Verfahrensfrei, Antrag oder Gehweg-Erlaubnis – mit Paragraf und Link zum passenden Ratgeber.
Mit uns klären
Schicken Sie uns Ihr Ergebnis und ein Foto – wir prüfen den Standort und machen ein Angebot.
Umsetzen
Nach Freigabe fertigen und montieren wir – bei Bedarf mit Genehmigung.
Genehmigung – Fragen & Antworten
Nein. Er ist eine erste Einordnung nach den Bauordnungen und Hinweisen der Städte (Stand November 2026). Verbindlich ist die Auskunft der Bauaufsicht bzw. des Bezirksamts.
Die Fläche, die man von vorn sieht – Breite mal Höhe der Werbeanlage. In NRW werden mehrere Flächen nebeneinander zusammengerechnet.
Werbung für das eigene Geschäft am selben Ort, etwa der Schriftzug über Ihrem Laden. In Berlin ist sie bis 2,5 m² verfahrensfrei.
Auf dem öffentlichen Gehweg ja – eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. In Hamburg sind Kundenstopper laut Stadt grundsätzlich nicht gestattet.
Die Behörde kann einen nachträglichen Antrag oder den Abbau verlangen; zusätzlich sind Bußgelder möglich. Am teuersten ist meist der Abbau eines bezahlten Schilds.
Ja, auf Wunsch. Wir prüfen bei jedem Angebot, ob eine Genehmigung nötig ist, und bereiten die Unterlagen vor.
Ratgeber & Leistungen
Genehmigung mit uns klären
Schicken Sie uns Ihr Ergebnis und ein Foto – wir prüfen die Genehmigung für Ihren Standort und machen Ihnen ein Angebot.