Werbeanlage in Gelsenkirchen – Schild, Leuchtreklame oder Beschriftung planen

Kurz gesagt: Für die City/Altstadt von Gelsenkirchen gibt es eine Gestaltungssatzung (2006 verabschiedet) mit einem eigenen Kapitel zur Außenwerbung sowie Regeln zu Markisen und Vordächern. Außerhalb gilt die BauO NRW.

1. Was grundsätzlich gilt

In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Gelsenkirchen interessant.

Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.

2. Gelsenkirchen: Satzung, Fibel und Beratung

Die Gestaltungssatzung für die Hauptgeschäftslage der City ist Teil eines Pakets: verbindliche Festsetzungen, Empfehlungen, eine Gestaltungsfibel und eine Bau- und Gestaltungsberatung.

Inhaltlich enthält die Satzung einen Abschnitt zur Außenwerbung, Regeln zu Markisen und Vordächern und zu Werbung an einzelnen Gebäudeteilen sowie eine Regelung für Ausnahmen.

Eine eigene Satzung für Buer haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden. Wir prüfen für jede Adresse, ob Bebauungsplan oder Satzung etwas vorschreiben.

Gerade bei Markisen und Vordächern lohnt sich der Blick in die Satzung – sie werden in der City zusammen mit der Werbung geregelt.

3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt

Für Ausleger über dem Gehweg und Aufsteller braucht es eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt (Straßen- und Wegegesetz NRW).

4. So läuft es mit uns ab

  1. Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
  2. Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
  3. Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
  4. Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
  5. Produktion und Montage durch unser Team in NRW.

5. Was kostet eine Werbeanlage in Gelsenkirchen?

Startpreise bei Masar Werbeagentur für Gelsenkirchen (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):

LeistungPreis
Firmenschildab 179 € netto
Leuchtbuchstabenab 229 € je Buchstabe netto
Schaufensterbeschriftungab 179 € netto
Milchglas / Sichtschutzab 229 € netto
Fahrzeug-Teilbeschriftungab 340 € netto

Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.

6. Unsere Tipps für Gelsenkirchen

Häufige Fragen

Gibt es in Gelsenkirchen eine Gestaltungssatzung?

Ja, für die City/Altstadt; sie wurde 2006 verabschiedet.

Regelt sie auch Werbung?

Ja, mit einem eigenen Kapitel zur Außenwerbung sowie Regeln zu Markisen und Vordächern.

Was kostet die Genehmigung?

Nach Gebührentarif NRW 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €.

Quellen (Stand Oktober 2026):

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.

Werbeanlage in Gelsenkirchen planen?

Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.