Werbeanlage in Leverkusen – Schild, Leuchtreklame oder Beschriftung planen

Kurz gesagt: In Leverkusen gilt für Werbeanlagen die BauO NRW (bis 1 m² verfahrensfrei). Für die Wiesdorfer City hat der Rat ein Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum beschlossen; dazu kommt eine Gestaltungsfibel für Händler und Gastronomen.

1. Was grundsätzlich gilt

In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Leverkusen interessant.

Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.

2. Leverkusen: Neue Gestaltungsregeln für Wiesdorf

Das Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum in Wiesdorf ist eine verbindliche Leitlinie für Materialien, Möblierung und Beleuchtung. Es soll auch privaten Investoren und Geschäftsleuten als Orientierung dienen.

Ergänzend hat die Stadt eine Gestaltungsfibel für Gewerbetreibende und Gastronomen vorgestellt. Sie zeigt, wie Ladenfronten und Außenbereiche zum neuen Stadtbild passen.

Eine eigene Werbeanlagensatzung für Leverkusen haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden. Wir prüfen für Ihre Adresse Bebauungsplan und örtliche Vorschriften.

Ob das Handbuch für Werbeanlagen rechtlich bindend ist, geht aus den Quellen nicht hervor. Wer in Wiesdorf ein Schild plant, fährt aber gut damit, sich an der Fibel zu orientieren.

3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt

Für Ausleger über dem Gehweg und Aufsteller braucht es eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt (Straßen- und Wegegesetz NRW).

4. So läuft es mit uns ab

  1. Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
  2. Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
  3. Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
  4. Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
  5. Produktion und Montage durch unser Team in NRW.

5. Was kostet eine Werbeanlage in Leverkusen?

Startpreise bei Masar Werbeagentur für Leverkusen (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):

LeistungPreis
Firmenschildab 179 € netto
Leuchtbuchstabenab 229 € je Buchstabe netto
Schaufensterbeschriftungab 179 € netto
Milchglas / Sichtschutzab 229 € netto
Fahrzeug-Teilbeschriftungab 340 € netto

Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.

6. Unsere Tipps für Leverkusen

Häufige Fragen

Gibt es in Leverkusen eine Werbesatzung?

Eine eigene Werbeanlagensatzung haben wir nicht gefunden; für Wiesdorf gibt es ein Gestaltungshandbuch und eine Fibel für Händler.

Ab wann brauche ich eine Genehmigung?

Nach BauO NRW in der Regel für Werbeanlagen über 1 m².

Was kostet die Genehmigung?

Nach Gebührentarif NRW 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €.

Quellen (Stand Oktober 2026):

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.

Werbeanlage in Leverkusen planen?

Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.