
Kurz gesagt: In Bottrop gilt für Werbeanlagen die BauO NRW (bis 1 m² verfahrensfrei). Für den Gehweg regelt die Straßenbenutzungs-Satzung: Werbung an der Stätte der Leistung darf ohne Erlaubnis bis 0,30 m in die Straße ragen, wenn mindestens 1,50 m Gehweg frei bleiben.
1. Was grundsätzlich gilt
In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Bottrop interessant.
Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.
2. Bottrop: Innenstadt im Umbau
Für die Bottroper Innenstadt hat der Rat im Dezember 2023 ein integriertes Entwicklungskonzept beschlossen und das Rathausviertel zum Stadtumbaugebiet erklärt.
Für den Bebauungsplan „Trapez“ in der Innenstadt sind gestalterische Vorschriften für Werbeanlagen vorgesehen. Eine eigenständige Werbesatzung für die gesamte Innenstadt haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden.
Für einzelne Siedlungen – etwa die Siedlung Kleiststraße – gibt es Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, die auch das Anbringen von Werbeanlagen erfassen.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen muss laut Straßenbenutzungs-Satzung zusätzlich ein 1,50 m breiter Streifen für Feuerwehr, Rettung und Lieferverkehr frei bleiben.
3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt
Was über 0,30 m hinausragt oder den freien Gehweg einschränkt, braucht eine Erlaubnis nach der Straßenbenutzungs-Satzung der Stadt Bottrop.
4. So läuft es mit uns ab
- Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
- Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
- Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
- Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
- Produktion und Montage durch unser Team in NRW.
5. Was kostet eine Werbeanlage in Bottrop?
Startpreise bei Masar Werbeagentur für Bottrop (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Firmenschild | ab 179 € netto |
| Leuchtbuchstaben | ab 229 € je Buchstabe netto |
| Schaufensterbeschriftung | ab 179 € netto |
| Milchglas / Sichtschutz | ab 229 € netto |
| Fahrzeug-Teilbeschriftung | ab 340 € netto |
Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.
6. Unsere Tipps für Bottrop
- Nasenschild: Auskragung und Restbreite des Gehwegs vorher messen.
- Im Bereich Bebauungsplan „Trapez“ die Gestaltungsvorgaben prüfen.
- Siedlung mit Gestaltungssatzung? Auch kleine Schilder abstimmen.
Häufige Fragen
Wie weit darf mein Schild in Bottrop in den Gehweg ragen?
Ohne Erlaubnis bis 0,30 m, wenn mindestens 1,50 m Gehweg frei bleiben.
Gibt es eine Werbesatzung für die Innenstadt?
Eine eigenständige haben wir nicht gefunden; für den Bebauungsplan „Trapez“ sind gestalterische Vorgaben vorgesehen.
Kommen Sie für Bottrop vor Ort?
Ja, unser Team in NRW übernimmt Aufmaß und Montage.
- Stadt Bottrop – Straßenbenutzungs-Satzung
- Stadt Bottrop – Bebauungsplan „Trapez“ (PDF)
- Stadt Bottrop – Satzung „Kleiststraße“
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.
Werbeanlage in Bottrop planen?
Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.