
Kurz gesagt: Außerhalb besonderer Gebiete sind Werbeanlagen bis 1 m² in Düsseldorf verfahrensfrei. In der Altstadt gilt dagegen eine eigene Satzung: Dort ist eine Baugenehmigung auch für Werbeanlagen bis 0,5 m² und für zeitlich begrenzte Werbung erforderlich.
1. Was grundsätzlich gilt
In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Düsseldorf interessant.
Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.
2. Die Düsseldorfer Altstadt-Satzung
Für den Altstadtbereich hat Düsseldorf eine eigene „Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten“ (Stadtrecht Nr. 63.202). Sie gilt in einem fest umgrenzten Gebiet, das in einer Karte dargestellt ist – unter anderem rund um Altestadt, Stiftsplatz und Lambertusstraße.
Der wichtigste Punkt für Ladeninhaber: In diesem Gebiet ist für das Errichten und Ändern von Werbeanlagen eine Baugenehmigung nötig – auch für Anlagen bis 0,5 m² und auch für zeitlich begrenzte Werbung. Ausgenommen ist Werbung für Schluss-, Räumungs- und Jubiläumsverkäufe an der Stätte der Leistung.
Daneben gibt es eine stadtweite Satzung über Werbeanlagen mit wechselndem und bewegtem Licht (Nr. 63.201). Wer an Laufschrift oder animierte LED-Werbung denkt, sollte diese Satzung vorher kennen.
Die Königsallee grenzt an die Altstadt, steht aber nach unserer Recherche nicht ausdrücklich im Geltungsbereich der Altstadt-Satzung. Entscheidend ist die Karte der Stadt – wir prüfen das für Ihre Adresse.
3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt
Für Ausleger über dem Gehweg, Aufsteller oder Werbung auf öffentlichen Flächen braucht es zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt (Straßen- und Wegegesetz NRW).
4. So läuft es mit uns ab
- Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
- Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
- Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
- Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
- Produktion und Montage durch unser Team in NRW.
5. Was kostet eine Werbeanlage in Düsseldorf?
Startpreise bei Masar Werbeagentur für Düsseldorf (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Firmenschild | ab 179 € netto |
| Leuchtbuchstaben | ab 229 € je Buchstabe netto |
| Schaufensterbeschriftung | ab 179 € netto |
| Milchglas / Sichtschutz | ab 229 € netto |
| Fahrzeug-Teilbeschriftung | ab 340 € netto |
Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.
6. Unsere Tipps für Düsseldorf
- Ladenlokal in der Altstadt? Rechnen Sie auch für ein kleines Schild mit einem Bauantrag und planen Sie die Zeit ein.
- Eröffnungs- oder Aktionsbanner in der Altstadt sind keine Ausnahme – nur Schluss-, Räumungs- und Jubiläumsverkäufe sind ausgenommen.
- Für bewegte oder wechselnde Lichtwerbung zuerst die Satzung 63.201 prüfen – statische Leuchtbuchstaben sind meist der einfachere Weg.
Häufige Fragen
Brauche ich in der Düsseldorfer Altstadt für ein kleines Schild eine Genehmigung?
Ja. Die Altstadt-Satzung verlangt eine Baugenehmigung auch für Werbeanlagen bis 0,5 m².
Gilt die Altstadt-Satzung auch auf der Kö?
Nach unserer Recherche gehört die Königsallee nicht ausdrücklich zum Geltungsbereich. Maßgeblich ist die Karte der Stadt Düsseldorf.
Ist animierte LED-Werbung erlaubt?
Dafür gibt es eine eigene Satzung über Werbeanlagen mit wechselndem und bewegtem Licht. Wir prüfen vor dem Angebot, was an Ihrem Standort zulässig ist.
- Düsseldorf – Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten für den Altstadtbereich (63.202)
- Düsseldorfer Stadtrecht A bis Z
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.
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