Werbeanlage in Düsseldorf – Schild, Leuchtreklame oder Beschriftung planen

Kurz gesagt: Außerhalb besonderer Gebiete sind Werbeanlagen bis 1 m² in Düsseldorf verfahrensfrei. In der Altstadt gilt dagegen eine eigene Satzung: Dort ist eine Baugenehmigung auch für Werbeanlagen bis 0,5 m² und für zeitlich begrenzte Werbung erforderlich.

1. Was grundsätzlich gilt

In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Düsseldorf interessant.

Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.

2. Die Düsseldorfer Altstadt-Satzung

Für den Altstadtbereich hat Düsseldorf eine eigene „Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten“ (Stadtrecht Nr. 63.202). Sie gilt in einem fest umgrenzten Gebiet, das in einer Karte dargestellt ist – unter anderem rund um Altestadt, Stiftsplatz und Lambertusstraße.

Der wichtigste Punkt für Ladeninhaber: In diesem Gebiet ist für das Errichten und Ändern von Werbeanlagen eine Baugenehmigung nötig – auch für Anlagen bis 0,5 m² und auch für zeitlich begrenzte Werbung. Ausgenommen ist Werbung für Schluss-, Räumungs- und Jubiläumsverkäufe an der Stätte der Leistung.

Daneben gibt es eine stadtweite Satzung über Werbeanlagen mit wechselndem und bewegtem Licht (Nr. 63.201). Wer an Laufschrift oder animierte LED-Werbung denkt, sollte diese Satzung vorher kennen.

Die Königsallee grenzt an die Altstadt, steht aber nach unserer Recherche nicht ausdrücklich im Geltungsbereich der Altstadt-Satzung. Entscheidend ist die Karte der Stadt – wir prüfen das für Ihre Adresse.

3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt

Für Ausleger über dem Gehweg, Aufsteller oder Werbung auf öffentlichen Flächen braucht es zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt (Straßen- und Wegegesetz NRW).

4. So läuft es mit uns ab

  1. Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
  2. Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
  3. Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
  4. Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
  5. Produktion und Montage durch unser Team in NRW.

5. Was kostet eine Werbeanlage in Düsseldorf?

Startpreise bei Masar Werbeagentur für Düsseldorf (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):

LeistungPreis
Firmenschildab 179 € netto
Leuchtbuchstabenab 229 € je Buchstabe netto
Schaufensterbeschriftungab 179 € netto
Milchglas / Sichtschutzab 229 € netto
Fahrzeug-Teilbeschriftungab 340 € netto

Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.

6. Unsere Tipps für Düsseldorf

Häufige Fragen

Brauche ich in der Düsseldorfer Altstadt für ein kleines Schild eine Genehmigung?

Ja. Die Altstadt-Satzung verlangt eine Baugenehmigung auch für Werbeanlagen bis 0,5 m².

Gilt die Altstadt-Satzung auch auf der Kö?

Nach unserer Recherche gehört die Königsallee nicht ausdrücklich zum Geltungsbereich. Maßgeblich ist die Karte der Stadt Düsseldorf.

Ist animierte LED-Werbung erlaubt?

Dafür gibt es eine eigene Satzung über Werbeanlagen mit wechselndem und bewegtem Licht. Wir prüfen vor dem Angebot, was an Ihrem Standort zulässig ist.

Quellen (Stand Oktober 2026):

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.

Werbeanlage in Düsseldorf planen?

Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.