Werbeanlage in Krefeld – Schild, Leuchtreklame oder Beschriftung planen

Kurz gesagt: In der Krefelder Innenstadt – innerhalb der vier Wälle – gilt eine eigene Werbeanlagensatzung. Laut Stadt muss dort fast jede Werbeanlage genehmigt werden; Werbung soll sich den Gebäuden unterordnen, grelle, Leucht- und Signalfarben sind nicht zulässig.

1. Was grundsätzlich gilt

In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Krefeld interessant.

Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.

2. Krefeld: Innenstadt, Uerdingen, Bruchfeld

Die „Satzung über die Werbeanlagen und Warenautomaten für die Innenstadt Krefeld“ (Ortsrecht 6.10) gilt für den Bereich der Wälle – Westwall, Nordwall, Ostwall und Südwall – samt Bahnhofsumfeld. Sie stammt von 1996 und regelt Zahl, Gestaltung und Größe von Werbeanlagen.

In einem Bericht zur „Gestaltungsoffensive Innenstadt“ werden Beispiele genannt, etwa Schrifthöhen bis 40 cm oder Werbeflächen bis 0,4 m² je laufendem Meter Schaufenster. Maßgeblich ist der Satzungstext.

Weitere Werbeanlagensatzungen gibt es für den historischen Ortskern Uerdingen (6.26), für Bruchfeld (6.08) und für Gewerbe- und Industriegebiete (6.09). Ergänzend hat die Stadt Gestaltungsleitlinien veröffentlicht.

Neueröffnung oder neue Fassade in der Innenstadt? Dann laut Stadt immer einen Antrag stellen – auch für kleine Schilder.

3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt

Für Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt, und Aufsteller vor dem Geschäft braucht es zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis.

4. So läuft es mit uns ab

  1. Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
  2. Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
  3. Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
  4. Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
  5. Produktion und Montage durch unser Team in NRW.

5. Was kostet eine Werbeanlage in Krefeld?

Startpreise bei Masar Werbeagentur für Krefeld (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):

LeistungPreis
Firmenschildab 179 € netto
Leuchtbuchstabenab 229 € je Buchstabe netto
Schaufensterbeschriftungab 179 € netto
Milchglas / Sichtschutzab 229 € netto
Fahrzeug-Teilbeschriftungab 340 € netto

Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.

6. Unsere Tipps für Krefeld

Häufige Fragen

Brauche ich in der Krefelder Innenstadt eine Genehmigung für mein Schild?

Laut Stadt muss fast jede Werbeanlage innerhalb der Wälle genehmigt werden.

Sind Leuchtfarben erlaubt?

Nein, grelle Farben sowie Leucht- und Signalfarben sind in der Innenstadt nicht zulässig.

Gibt es weitere Satzungen in Krefeld?

Ja, unter anderem für den historischen Ortskern Uerdingen, für Bruchfeld und für Gewerbegebiete.

Quellen (Stand Oktober 2026):

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.

Werbeanlage in Krefeld planen?

Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.