
Kurz gesagt: Für die Mülheimer Innenstadt gilt eine Gestaltungssatzung (vom 25. März 2011). Seit 2019 brauchen dort Werbeanlagen über 1 m² eine Baugenehmigung; Werbung in Fenstern ist auf das Erdgeschoss beschränkt.
1. Was grundsätzlich gilt
In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Mülheim an der Ruhr interessant.
Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.
2. Mülheim: Was die Satzung konkret regelt
Die Satzung soll den Bezug zwischen Erdgeschoss und Obergeschossen erhalten. Werbeanlagen, die diesen Zusammenhang stören, sind nicht zulässig.
Fenster: Werbung in oder hinter Fenstern ist auf die Erdgeschosszone beschränkt; eine dauerhafte großflächige Beklebung der Fenster als Werbung ist nicht erlaubt – Ausnahmen gibt es für zeitlich begrenzte Aktionen.
Vordächer und Markisen: Zusätzliche Ausleger, Werbe-Konsolen und Strahler an Vordächern sind nicht zulässig. Werbung auf Stadtmobiliar wie Bänken oder Masten ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Stadt Mülheim stellt Satzung und eine Broschüre „Bauen in Mülheim – Werbeanlagen“ online bereit. Wir richten Entwurf und Antrag danach aus.
3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt
Die Sondernutzungssatzung (Fassung vom 23. Juni 2023) erlaubt Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, die höchstens 0,30 m in den Verkehrsraum ragen, ohne Sondernutzungserlaubnis. Was weiter auskragt, braucht eine Erlaubnis.
4. So läuft es mit uns ab
- Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
- Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
- Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
- Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
- Produktion und Montage durch unser Team in NRW.
5. Was kostet eine Werbeanlage in Mülheim an der Ruhr?
Startpreise bei Masar Werbeagentur für Mülheim an der Ruhr (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Firmenschild | ab 179 € netto |
| Leuchtbuchstaben | ab 229 € je Buchstabe netto |
| Schaufensterbeschriftung | ab 179 € netto |
| Milchglas / Sichtschutz | ab 229 € netto |
| Fahrzeug-Teilbeschriftung | ab 340 € netto |
Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.
6. Unsere Tipps für Mülheim an der Ruhr
- Schaufenster nicht dauerhaft vollflächig bekleben – lieber Logo, Öffnungszeiten und gezielte Akzente.
- Nasenschild? Auf maximal 0,30 m Auskragung achten oder Sondernutzung beantragen.
- Werbung nur im Erdgeschoss planen.
Häufige Fragen
Ab wann brauche ich in der Mülheimer Innenstadt eine Genehmigung?
Seit 2019 für Werbeanlagen über 1 m² im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
Darf ich mein Schaufenster komplett bekleben?
Dauerhaft großflächig nicht; Ausnahmen gelten für zeitlich begrenzte Aktionen.
Wie weit darf ein Schild über den Gehweg ragen?
Ohne Sondernutzungserlaubnis höchstens 0,30 m (Werbeanlage an der Stätte der Leistung).
- Mülheim – Gestaltungssatzung für die Innenstadt
- Mülheim – Bauen in Mülheim: Werbeanlagen (PDF)
- Mülheim – Sondernutzungssatzung
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.
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Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.