Werbeanlage in Neuss – Schild, Leuchtreklame oder Beschriftung planen

Kurz gesagt: Für die Innenstadt Neuss gilt die Werbeanlagensatzung (Ortsrecht 61/05). Ihr Grundsatz: Werbeanlagen und Schaukästen sollen sich in Anzahl, Maßstab und Erscheinungsform in das Stadtbild einfügen.

1. Was grundsätzlich gilt

In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Neuss interessant.

Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.

2. Neuss: Die Werbeanlagensatzung

Die „Satzung über die äußere Gestaltung und die besonderen Anforderungen an Werbeanlagen und Schaukästen im Bereich der Innenstadt Neuss“ stammt vom 24. Oktober 2001 und wurde 2005 geändert. Sie gilt für das Errichten und Ändern von Werbeanlagen im Sinne der BauO NRW.

Die Stadt stellt die aktuelle Fassung im Ortsrecht und auf der Seite der Stadtplanung als PDF bereit.

Praktisch heißt das: Schilder, Leuchtreklame und Schaukästen werden auf die Fassade abgestimmt – nicht jede Fläche darf beklebt oder beleuchtet werden.

Ob Ihre Adresse im Geltungsbereich liegt, steht in der Satzung. Wir prüfen das vor dem Entwurf.

3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt

Für Werbung über dem Gehweg und Aufsteller braucht es zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Neuss.

4. So läuft es mit uns ab

  1. Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
  2. Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
  3. Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
  4. Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
  5. Produktion und Montage durch unser Team in NRW.

5. Was kostet eine Werbeanlage in Neuss?

Startpreise bei Masar Werbeagentur für Neuss (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):

LeistungPreis
Firmenschildab 179 € netto
Leuchtbuchstabenab 229 € je Buchstabe netto
Schaufensterbeschriftungab 179 € netto
Milchglas / Sichtschutzab 229 € netto
Fahrzeug-Teilbeschriftungab 340 € netto

Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.

6. Unsere Tipps für Neuss

Häufige Fragen

Hat Neuss eine Werbesatzung?

Ja, die Werbeanlagensatzung für die Innenstadt (Ortsrecht 61/05).

Was verlangt die Satzung?

Dass sich Werbeanlagen und Schaukästen in Anzahl, Maßstab und Erscheinungsform ins Stadtbild einfügen.

Gilt sie auch für Schaukästen?

Ja, Schaukästen sind ausdrücklich genannt.

Quellen (Stand Oktober 2026):

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.

Werbeanlage in Neuss planen?

Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.