Werbeanlage in Bonn – Schild, Leuchtreklame oder Beschriftung planen

Kurz gesagt: In Bonn gelten zwei eigene Satzungen: die Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt (61-23) und die Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg (61-26). Wer dort ein Schild plant, muss sich an deren Vorgaben halten.

1. Was grundsätzlich gilt

In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Bonn interessant.

Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.

2. Bonn: Zwei Zentren, zwei Satzungen

Die Satzung für die Bonner Innenstadt (vom 23. Juni 2015) soll das charakteristische Stadtbild mit seiner historischen Baustruktur wahren und den Kernbereich aufwerten.

Die Satzung für Bad Godesberg schützt das Erscheinungsbild des Bezirkszentrums. Sie regelt Gestaltung und Größe von Werbeanlagen und auch Sondernutzungen wie Außengastronomie und Warenständer – mit dem Ziel einheitlicher, nachvollziehbarer Kriterien. Seit 2018 gilt sie unbefristet.

Den Geltungsbereich und die Texte veröffentlicht die Stadt Bonn im Ortsrecht unter „Bauen und Stadtgestaltung“.

Liegt Ihr Laden in der Fußgängerzone oder im Zentrum von Bad Godesberg, passen wir Größe und Gestaltung direkt an die Satzung an – das spart Rückfragen im Verfahren.

3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt

Warenständer, Aufsteller und Ausleger auf öffentlichen Flächen sind in Bonn Sondernutzungen; der Gebührentarif der Stadt nennt die Gebiete der Gestaltungs- und Werbesatzung ausdrücklich.

4. So läuft es mit uns ab

  1. Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
  2. Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
  3. Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
  4. Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
  5. Produktion und Montage durch unser Team in NRW.

5. Was kostet eine Werbeanlage in Bonn?

Startpreise bei Masar Werbeagentur für Bonn (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):

LeistungPreis
Firmenschildab 179 € netto
Leuchtbuchstabenab 229 € je Buchstabe netto
Schaufensterbeschriftungab 179 € netto
Milchglas / Sichtschutzab 229 € netto
Fahrzeug-Teilbeschriftungab 340 € netto

Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.

6. Unsere Tipps für Bonn

Häufige Fragen

Welche Werbesatzungen gibt es in Bonn?

Die Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt (61-23) und die Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg (61-26).

Gilt die Bad Godesberger Satzung noch?

Ja, der Rat hat 2018 die Entfristung beschlossen.

Was regelt die Satzung in Bad Godesberg?

Gestaltung und Größe von Werbeanlagen sowie Sondernutzungen wie Außengastronomie und Warenständer.

Quellen (Stand Oktober 2026):

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.

Werbeanlage in Bonn planen?

Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.