
Kurz gesagt: Mönchengladbach hat zwei Werbeanlagensatzungen: für die Innenstadt Mönchengladbach (seit 1. November 2017) und für den Innenstadtkern Rheydt (seit 2016, 2018 überarbeitet). Laut Stadt sind Werbeanlagen in einem Satzungsgebiet nicht genehmigungsfrei.
1. Was grundsätzlich gilt
In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Mönchengladbach interessant.
Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.
2. Mönchengladbach: Satzungen und Handbücher
Die Satzung „Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten im Innenstadtkern Rheydt“ gilt seit dem 1. Januar 2016. Nach einer Evaluierung hat der Rat sie im Mai 2018 mit Anpassungen erneut beschlossen.
Für die Innenstadt Mönchengladbach gilt eine entsprechende Satzung seit dem 1. November 2017. Zu beiden Satzungen gibt die Stadt Handbücher heraus, die die Regeln mit Beispielen erklären.
Bestehende, genehmigte Werbeflächen haben Bestandsschutz. Neue Schilder und Änderungen an bestehenden müssen vorher genehmigt werden.
Ein Teil der Rheydter Innenstadt steht zusätzlich als Denkmalbereich unter Schutz – dann brauchen auch viele Änderungen an der Fassade eine Erlaubnis der Stadt.
3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt
Für Waren- und Werbeständer im öffentlichen Raum hat Mönchengladbach eine eigene Richtlinie; Ausleger über dem Gehweg brauchen eine Sondernutzungserlaubnis.
4. So läuft es mit uns ab
- Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
- Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
- Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
- Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
- Produktion und Montage durch unser Team in NRW.
5. Was kostet eine Werbeanlage in Mönchengladbach?
Startpreise bei Masar Werbeagentur für Mönchengladbach (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Firmenschild | ab 179 € netto |
| Leuchtbuchstaben | ab 229 € je Buchstabe netto |
| Schaufensterbeschriftung | ab 179 € netto |
| Milchglas / Sichtschutz | ab 229 € netto |
| Fahrzeug-Teilbeschriftung | ab 340 € netto |
Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.
6. Unsere Tipps für Mönchengladbach
- Laden in der City oder in Rheydt? Für jede neue Werbeanlage einen Antrag einplanen.
- Das Handbuch der Stadt als Gestaltungsvorlage nutzen – wir setzen es im Entwurf um.
- Bestehendes Schild ändern? Auch das ist genehmigungspflichtig, der Bestandsschutz gilt nur unverändert.
Häufige Fragen
Brauche ich in der Mönchengladbacher Innenstadt für jedes Schild eine Genehmigung?
Ja. Laut Stadt sind Werbeanlagen im Geltungsbereich einer Werbeanlagensatzung nicht genehmigungsfrei.
Seit wann gelten die Satzungen?
Rheydt seit 1. Januar 2016 (2018 erneut beschlossen), Innenstadt Mönchengladbach seit 1. November 2017.
Was ist mit meinem alten Schild?
Genehmigte Bestandsanlagen haben Bestandsschutz; Änderungen brauchen eine neue Genehmigung.
- Mönchengladbach – Werbeanlagensatzungen
- Mönchengladbach – Werbeanlage (Weg zur Baugenehmigung)
- Mönchengladbach – Richtlinie Außengastronomie und Waren-/Werbeständer
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.
Werbeanlage in Mönchengladbach planen?
Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.