
Kurz gesagt: In Essen ist die Reklameaufsicht der Stadt Ihr Ansprechpartner. Bis 1 m² sind Werbeanlagen nach Landesrecht verfahrensfrei. Für die Innenstadt arbeitet die Stadt an einer Gestaltungssatzung, die auch Werbeanlagen regeln soll.
1. Was grundsätzlich gilt
In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Essen interessant.
Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.
2. Essen: Was sich in der Innenstadt ändert
Die Stadt Essen stellt eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt auf (Grundlage: § 89 BauO NRW). Sie soll Fassaden, Werbeanlagen und Außengastronomie regeln – mit einem Rahmen, der Spielraum für individuelle Gestaltung lässt. Als Ziel nennt die Stadt unter anderem, überladene Werbeanlagen anzugehen.
Im Frühjahr 2026 gab es Workshops mit Eigentümern, Händlern und Gastronomen und eine Online-Beteiligung. Einen Ratsbeschluss mit konkreten Regeln für Werbeanlagen haben wir bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht gefunden.
Für Sie heißt das: Wer jetzt eine Leuchtreklame in der Innenstadt plant, sollte zurückhaltend und hochwertig gestalten – das passt erfahrungsgemäß am ehesten zu dem, was eine Gestaltungssatzung später verlangt.
Kontakt: Stadt Essen, Reklameaufsicht, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45127 Essen · Tel. 0201 88-61114 · bauordnungsamt@essen.de. Fragen Sie vorab an – das ist kostenlos und spart Zeit.
3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt
Für Ausleger über dem Gehweg, Aufsteller und Werbung auf öffentlichen Flächen ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt nötig (Straßen- und Wegegesetz NRW).
4. So läuft es mit uns ab
- Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
- Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
- Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
- Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
- Produktion und Montage durch unser Team in NRW.
5. Was kostet eine Werbeanlage in Essen?
Startpreise bei Masar Werbeagentur für Essen (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Firmenschild | ab 179 € netto |
| Leuchtbuchstaben | ab 229 € je Buchstabe netto |
| Schaufensterbeschriftung | ab 179 € netto |
| Milchglas / Sichtschutz | ab 229 € netto |
| Fahrzeug-Teilbeschriftung | ab 340 € netto |
Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.
6. Unsere Tipps für Essen
- Vor dem Antrag kurz bei der Reklameaufsicht anrufen und das Vorhaben schildern.
- Antrag mit Ansichtszeichnung, Fassadenfoto mit Position, Material- und Lichtbeschreibung, Lageplan und Zustimmung des Eigentümers.
- Innenstadt: Den Stand der Gestaltungssatzung vor der Produktion prüfen – wir halten das für Sie im Blick.
Häufige Fragen
Wer genehmigt in Essen eine Leuchtreklame?
Die Reklameaufsicht der Stadt Essen (Bauordnungsamt), Lindenallee 10, 45127 Essen.
Was kostet die Genehmigung in Essen?
Nach Gebührentarif NRW 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €.
Gibt es in Essen schon eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt?
Sie wird gerade aufgestellt; Beteiligungen liefen im Frühjahr 2026. Einen beschlossenen Satzungstext haben wir bis Oktober 2026 nicht gefunden.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.
Werbeanlage in Essen planen?
Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.