Werbeanlage in Bochum – Schild, Leuchtreklame oder Beschriftung planen

Kurz gesagt: Für die Bochumer Innenstadt gilt seit dem 9. April 2024 die überarbeitete Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb. Sie macht Vorgaben für Fassaden, Werbeanlagen und Außengastronomie. Außerhalb davon gilt die Landesbauordnung NRW.

1. Was grundsätzlich gilt

In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Bochum interessant.

Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.

2. Bochum: Satzung plus Gestaltungshandbuch

Der Rat hat die überarbeitete Satzung im März 2024 beschlossen. Satzungstext, Karte des Geltungsbereichs und Begründung stellt die Stadt auf ihrer Seite zum Bebauungsplan Nr. 1000 Gb bereit.

Ergänzend gibt es ein Gestaltungshandbuch mit Beispielen. Es richtet sich an Eigentümer, Bauherren und Planer – und ist für Ladeninhaber die praktischste Hilfe, um ein Schild von Anfang an passend zu planen.

Die Stadt berichtet, dass die Satzung bereits sichtbar wirkt, etwa rund um den Husemannplatz und die Massenbergstraße.

Liegt Ihr Geschäft im Geltungsbereich, gleichen Sie Größe, Lage und Beleuchtung Ihrer Werbeanlage vor der Produktion mit Satzung und Handbuch ab. Nachträgliche Änderungen sind teurer als eine kurze Prüfung.

3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt

Für Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt, oder Aufsteller vor dem Geschäft braucht es zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt (Straßen- und Wegegesetz NRW).

4. So läuft es mit uns ab

  1. Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
  2. Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
  3. Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
  4. Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
  5. Produktion und Montage durch unser Team in NRW.

5. Was kostet eine Werbeanlage in Bochum?

Startpreise bei Masar Werbeagentur für Bochum (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):

LeistungPreis
Firmenschildab 179 € netto
Leuchtbuchstabenab 229 € je Buchstabe netto
Schaufensterbeschriftungab 179 € netto
Milchglas / Sichtschutzab 229 € netto
Fahrzeug-Teilbeschriftungab 340 € netto

Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.

6. Unsere Tipps für Bochum

Häufige Fragen

Seit wann gilt die Gestaltungssatzung in Bochum?

Die überarbeitete Satzung Nr. 1000 Gb gilt seit dem 9. April 2024.

Regelt die Satzung auch Schilder und Leuchtreklame?

Ja, Werbeanlagen gehören ausdrücklich dazu – neben Fassaden und Außengastronomie.

Wo finde ich die Regeln?

Satzungstext, Karte und Gestaltungshandbuch stellt die Stadt Bochum online bereit.

Quellen (Stand Oktober 2026):

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.

Werbeanlage in Bochum planen?

Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.