Werbeanlage in Wuppertal – Schild, Leuchtreklame oder Beschriftung planen

Kurz gesagt: Wuppertal hat keine einzige stadtweite Werbesatzung, sondern mehrere Gestaltungssatzungen für bestimmte Gebiete – zum Beispiel für die Elberfelder City rund um Alte Freiheit / Poststraße und für den Döppersberg. Dort gelten eigene Regeln für Werbeanlagen.

1. Was grundsätzlich gilt

In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Wuppertal interessant.

Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.

2. Wuppertal: Satzungen nach Gebiet

Die Satzung für den Bereich Alte Freiheit – Poststraße in Elberfeld stammt von 1993 und wurde später geändert. Sie regelt ausdrücklich das Errichten und Ändern von Werbeanlagen; ein Anlass war, dass Werbung nach dem Bau der Fußgängerzone das Straßenbild zu dominieren begann.

Für den Döppersberg rund um den Hauptbahnhof gibt es seit 2010 eine eigene Gestaltungssatzung mit Regeln für Fassaden- und Fensterwerbung.

Daneben gibt es Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen für Quartiere wie Robert-Koch-Platz oder Sedansberg. Dort gilt typischerweise: Werbung muss zum Charakter von Straße und Gebäude passen und ist nur im Erdgeschoss zulässig.

Welche Satzung gilt, hängt von der genauen Adresse ab. Wir prüfen den Geltungsbereich, bevor wir gestalten.

3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt

Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt, fällt unter die Wuppertaler Sondernutzungssatzung. Sie enthält auch Gebühren je m² für Werbeanlagen an Gebäuden in den Fußgängerzonen von Elberfeld und Barmen.

4. So läuft es mit uns ab

  1. Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
  2. Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
  3. Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
  4. Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
  5. Produktion und Montage durch unser Team in NRW.

5. Was kostet eine Werbeanlage in Wuppertal?

Startpreise bei Masar Werbeagentur für Wuppertal (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):

LeistungPreis
Firmenschildab 179 € netto
Leuchtbuchstabenab 229 € je Buchstabe netto
Schaufensterbeschriftungab 179 € netto
Milchglas / Sichtschutzab 229 € netto
Fahrzeug-Teilbeschriftungab 340 € netto

Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.

6. Unsere Tipps für Wuppertal

Häufige Fragen

Hat Wuppertal eine Werbesatzung?

Es gibt mehrere gebietsbezogene Gestaltungssatzungen, unter anderem für Alte Freiheit/Poststraße und den Döppersberg.

Darf ich in Wuppertal im Obergeschoss werben?

In Gebieten wie Robert-Koch-Platz oder Sedansberg ist Werbung nur im Erdgeschoss zulässig. Andernorts hängt es von Satzung und Bauordnung ab.

Kostet ein Ausleger in der Fußgängerzone extra?

Ja, die Sondernutzungssatzung sieht Gebühren je m² für Werbeanlagen in den Fußgängerzonen von Elberfeld und Barmen vor.

Quellen (Stand Oktober 2026):

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.

Werbeanlage in Wuppertal planen?

Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.