
Kurz gesagt: Die Bauaufsicht Duisburg nennt als genehmigungsfrei unter anderem Werbeanlagen bis 1 m² und befristete Werbung bis zu zwei Monate. Größere Anlagen brauchen einen Bauantrag – und in Gebieten mit Gestaltungssatzung gelten eigene Regeln.
1. Was grundsätzlich gilt
In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei; mehrere Flächen nebeneinander werden zusammengerechnet. Städte dürfen aber nach § 89 BauO NRW eigene Gestaltungs- und Werbesatzungen erlassen – und genau dort wird es in Duisburg interessant.
Wichtig ist immer der Standort der Werbeanlage, nicht der Sitz Ihrer Firma. Und „verfahrensfrei“ heißt nicht „regelfrei“: Auch ohne Antrag müssen Größe, Lage und Gestaltung zu den örtlichen Vorschriften passen.
2. Duisburg: Die Liste der Bauaufsicht
Auf ihrer Seite „Errichtung von Werbeanlagen“ fasst die Stadt Duisburg zusammen, welche Werbeanlagen nach der BauO NRW ohne Genehmigung errichtet werden dürfen: Werbeanlagen und Hinweiszeichen bis 1 m², vorübergehende Werbung (zum Beispiel für eine Eröffnung) bis zu zwei Monate und weitere Sonderfälle.
Für einzelne Quartiere hat Duisburg Gestaltungssatzungen. Ein Beispiel ist die Margarethensiedlung in Rheinhausen: Die Satzung schützt das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Siedlung – dort sind auch kleine Schilder an die Vorgaben gebunden.
Eine eigene Werbesatzung für die Duisburger Innenstadt haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden. Wir prüfen trotzdem für jede Adresse, ob ein Bebauungsplan oder eine Satzung etwas regelt.
Die 1-m²-Grenze gilt für die Ansichtsfläche; mehrere Schilder nebeneinander werden zusammengerechnet. Drei Schilder à 0,4 m² sind also bereits genehmigungspflichtig.
3. Werbung, die in den öffentlichen Raum ragt
Für Ausleger über dem Gehweg, Aufsteller und Werbung auf öffentlichen Flächen braucht es eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt (Straßen- und Wegegesetz NRW).
4. So läuft es mit uns ab
- Fotos und Wünsche per WhatsApp oder über den Anfrage-Assistenten schicken.
- Standort prüfen: Wir klären Satzung, Denkmal und Sondernutzung für Ihre Adresse.
- Entwurf und Festpreis – passend zu den örtlichen Regeln.
- Antragsunterlagen: Zeichnung, Fotomontage und technische Angaben für den Antrag.
- Produktion und Montage durch unser Team in NRW.
5. Was kostet eine Werbeanlage in Duisburg?
Startpreise bei Masar Werbeagentur für Duisburg (netto zzgl. 19 % MwSt.; Festpreis nach Fotos oder Aufmaß):
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Firmenschild | ab 179 € netto |
| Leuchtbuchstaben | ab 229 € je Buchstabe netto |
| Schaufensterbeschriftung | ab 179 € netto |
| Milchglas / Sichtschutz | ab 229 € netto |
| Fahrzeug-Teilbeschriftung | ab 340 € netto |
Die Baugenehmigungsgebühr richtet sich in NRW nach dem Allgemeinen Gebührentarif (AVerwGebO NRW): für Werbeanlagen 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €. Bei einer Leuchtreklame für 3.000 € sind das also rund 300 €.
6. Unsere Tipps für Duisburg
- Eröffnung geplant? Ein Banner für bis zu zwei Monate ist meist der schnellste Weg – danach kommt das dauerhafte Schild.
- Mehrere kleine Schilder an einer Fassade immer zusammenrechnen.
- Denkmal oder Siedlung mit Gestaltungssatzung? Vor dem Entwurf prüfen.
Häufige Fragen
Welche Werbung ist in Duisburg genehmigungsfrei?
Nach der Übersicht der Stadt unter anderem Werbeanlagen bis 1 m² und vorübergehende Werbung bis zu zwei Monate.
Gibt es in Duisburg Gestaltungssatzungen?
Ja, für einzelne Gebiete – zum Beispiel die Margarethensiedlung in Rheinhausen.
Was kostet die Baugenehmigung?
Nach Gebührentarif NRW 10 % der Herstellungssumme, mindestens 100 €.
- Stadt Duisburg – Errichtung von Werbeanlagen
- Stadt Duisburg – Gestaltungssatzung Margarethensiedlung (PDF)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Satzungen ändern sich – vor dem Auftrag prüfen wir den aktuellen Stand für Ihren Standort.
Werbeanlage in Duisburg planen?
Wir prüfen Ihren Standort, gestalten passend zu den örtlichen Regeln und montieren vor Ort. Antwort innerhalb von 24 Stunden.